Wer durch die historische Altstadt von Quakenbrück flaniert, dem weisen Hinweisschilder und Aufsteller den Weg zu Geschäften und Lokalen, aber wer mal muss, hat’s in der Burgmannstadt schwer.
Die Blase drückt, der Heimweg ist noch lang, der Blick schweift hilfesuchend durch die Innenstadt. Nicht nur wer als Tourist in der Burgmannstadt unterwegs eine Toilette aufsuchen möchte hat dieses Problem. Wenn es plötzlich pressiert und ein stilles Örtchen vonnöten ist, kann das persönliche Wohlgefühl beim Flanieren oder Shoppen aber schnell in Unbehagen umschlagen. Seitdem die öffentliche Toilette am neuen Markt entfernt wurde, gibt es keine mehr in unserem Städtchen, weil ein Neubau aus Kostengründen mehrheitlich vom Stadtrat abgelehnt wurde.
Stattdessen sollen Bedürftige die Toilette in der Touristeninfo und die der Lokalitäten nutzen, so der Mehrheitsbeschluss des Rates. Doch gerade jetzt in der „Corona-Krise“ und des zweiten Lockdowns ist die Initiative „Nette Toilette“ nur wenig, bis gar nicht hilfreich. Der Grund: Bei den Betrieben, die unter diesem Label eine Gratis-WC-Nutzung ermöglichen, handelt es sich um Restaurants und diese sind wieder geschlossen.
Aber auch wenn sich die Lage wieder ein wenig entspannt und der Lockdown aufgehoben wird, können Passanten, die ein menschliches Bedürfnis plagt, nicht aufatmen, denn es spricht einiges gegen die „nette Toilette“.
Restaurants und Cafés haben ja nicht immer geöffnet, und wenn es ganz schnell gehen muss, fehlt häufig die Zeit für die Smartphone-Recherche nach einer „netten Toilette“ und am Wochenende, wenn sich die meisten Besucher in unserer schönen Burgmannstadt aufhalten, ist auch das Tourismusbüro geschlossen. Geht man auf die Internetseite der Samtgemeinde Artland, so wird der Bedürftige auf das Rathaus und das Stadtmuseum und dessen Öffnungszeiten verwiesen, das heißt, nach Dienstschluss und am Wochenende geschlossen. Eine Behindertentoilette oder einen Wickeltisch sucht man hier allerdings vergeblich.
Familien mit Kindern, Senioren und Behinderte leiden darunter, dass die Alternativen zum öffentlichen Klo nicht funktionieren. Personen, die dringend zur Toilette müssen und es nicht bis nach Hause schaffen, haben somit in Quakenbrück ein schwerwiegendes Problem.
Außerdem fehlt bis heute jeglicher Hinweis, welches der Lokale in Quakenbrück sich an der „netten Toilette“ beteiligt. Darüber hinaus ist es sehr unangenehm, dort nach einer Toilette zu fragen und nichts zu verzehren. In solchen Situationen fühlen sich Betroffene elend und würdelos, das kann einem schon mal die Shoppinglaune oder die Sightseeingtour verderben. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass Gastronomen in ihren Cafés und Restaurants das Hausrecht haben. Es steht diesen frei, die Toiletten den konsumierenden Gästen vorzubehalten. Oder sie können für die Benutzung von WC und Waschbecken einen Obolus verlangen. Ein sogenanntes “Notdurft Recht” gibt es nicht. Dieses gehört in die Welt der Rechtsirrtümer. Auch wenn es noch so dringend ist, weder muss man privat seine Toilette freigeben, noch Restaurants die kurzen Besucher dulden. Verweigern sie einem Passanten den Zugang zur Toilette, machen sie sich auch nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Ein dringendes Bedürfnis ist kein Notfall im Sinne des Strafgesetzbuches.
Zu müssen, ohne unterwegs zu können ist in meinen Augen für Quakenbrück ein Armutszeugnis, denn es kann einfach nicht sein, dass die Stadt am Tourismus verdienen will, aber nicht Sorge dafür trägt, dass man einem menschlichen Bedürfnis nachkommen kann. Es ist schon fragwürdig, dass eine öffentliche Toilette aus Kostengründen abgelehnt wird, aber ein neuer Kreisverkehr an der Wohldstraße/Dinklager Straße im Rat mehrheitlich durchgewunken wird.
Es muss keine Luxustoilette sein, aber ganz ohne geht es nicht.
Auf die Toilette gehen zu wollen ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis. Ein grundsätzliches Recht auf eine öffentliche Toilette gibt es dagegen nicht, stattdessen gibt es immer wieder Wildpinkler. Diese geben nicht nur ein schlechtes Stadtbild ab, sie gehen dabei auch ein finanzielles Risiko ein, denn das Ordnungsgeld dafür beträgt bis zu 1.000 Euro.
Text / Fotos: Detlef Bülow