Wer durch die his­to­ri­sche Alt­stadt von Qua­ken­brück fla­niert, dem wei­sen Hin­weis­schil­der und Auf­stel­ler den Weg zu Geschäf­ten und Loka­len, aber wer mal muss, hat’s in der Burg­mann­stadt schwer.

Die Bla­se drückt, der Heim­weg ist noch lang, der Blick schweift hil­fe­su­chend durch die Innen­stadt. Nicht nur wer als Tou­rist in der Burg­mann­stadt unter­wegs eine Toi­let­te auf­su­chen möch­te hat die­ses Pro­blem. Wenn es plötz­lich pres­siert und ein stil­les Ört­chen von­nö­ten ist, kann das per­sön­li­che Wohl­ge­fühl beim Fla­nie­ren oder Shop­pen aber schnell in Unbe­ha­gen umschla­gen. Seit­dem die öffent­li­che Toi­let­te am neu­en Markt ent­fernt wur­de, gibt es kei­ne mehr in unse­rem Städt­chen, weil ein Neu­bau aus Kos­ten­grün­den mehr­heit­lich vom Stadt­rat abge­lehnt wurde. 

Statt­des­sen sol­len Bedürf­ti­ge die Toi­let­te in der Tou­ris­ten­in­fo und die der Loka­li­tä­ten nut­zen, so der Mehr­heits­be­schluss des Rates. Doch gera­de jetzt in der „Coro­na-Kri­se“ und des zwei­ten Lock­downs ist die Initia­ti­ve „Net­te Toi­let­te“ nur wenig, bis gar nicht hilf­reich. Der Grund: Bei den Betrie­ben, die unter die­sem Label eine Gra­tis-WC-Nut­zung ermög­li­chen, han­delt es sich um Restau­rants und die­se sind wie­der geschlossen.

Aber auch wenn  sich die Lage wie­der ein wenig ent­spannt und der Lock­down auf­ge­ho­ben wird, kön­nen Pas­san­ten, die ein mensch­li­ches Bedürf­nis plagt, nicht auf­at­men, denn es  spricht eini­ges gegen die „net­te Toilette“. 

Restau­rants und Cafés haben ja nicht immer geöff­net, und wenn es ganz schnell gehen muss, fehlt häu­fig die Zeit für die Smart­phone-Recher­che nach einer „net­ten Toi­let­te“ und am Wochen­en­de, wenn sich die meis­ten Besu­cher in unse­rer schö­nen Burg­mann­stadt auf­hal­ten, ist auch das Tou­ris­mus­bü­ro geschlos­sen. Geht man auf die Inter­net­sei­te der Samt­ge­mein­de Art­land, so wird der Bedürf­ti­ge auf das Rat­haus und das Stadt­mu­se­um und des­sen Öff­nungs­zei­ten ver­wie­sen, das heißt, nach Dienst­schluss und am Wochen­en­de geschlos­sen. Eine Behin­der­ten­toi­let­te oder einen Wickel­tisch sucht man hier aller­dings vergeblich.

Fami­li­en mit Kin­dern, Senio­ren und Behin­der­te lei­den dar­un­ter, dass die Alter­na­ti­ven zum öffent­li­chen Klo nicht funk­tio­nie­ren. Per­so­nen, die drin­gend zur Toi­let­te müs­sen und es nicht bis nach Hau­se schaf­fen, haben somit in Qua­ken­brück ein schwer­wie­gen­des Problem. 


Außer­dem fehlt bis heu­te jeg­li­cher Hin­weis, wel­ches der Loka­le in Qua­ken­brück sich an der „net­ten Toi­let­te“ betei­ligt. Dar­über hin­aus ist es sehr unan­ge­nehm, dort nach einer Toi­let­te zu fra­gen und nichts zu ver­zeh­ren. In sol­chen Situa­tio­nen füh­len sich Betrof­fe­ne elend und wür­de­los, das kann einem schon mal die Shop­pinglau­ne oder die Sight­see­ing­tour ver­der­ben. Dar­über hin­aus darf man nicht ver­ges­sen, dass Gas­tro­no­men in ihren Cafés und Restau­rants das Haus­recht haben. Es steht die­sen frei, die Toi­let­ten den kon­su­mie­ren­den Gäs­ten vor­zu­be­hal­ten. Oder sie kön­nen für die Benut­zung von WC und Wasch­be­cken einen Obo­lus ver­lan­gen. Ein soge­nann­tes “Not­durft Recht” gibt es nicht. Die­ses gehört in die Welt der Rechts­irr­tü­mer. Auch wenn es noch so drin­gend ist, weder muss man pri­vat sei­ne Toi­let­te frei­ge­ben, noch Restau­rants die kur­zen Besu­cher dul­den. Ver­wei­gern sie einem Pas­san­ten den Zugang zur Toi­let­te, machen sie sich auch nicht wegen unter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung straf­bar. Ein drin­gen­des Bedürf­nis ist kein Not­fall im Sin­ne des Strafgesetzbuches.

Zu müs­sen, ohne unter­wegs zu kön­nen ist in mei­nen Augen für Qua­ken­brück ein Armuts­zeug­nis, denn es kann ein­fach nicht sein, dass die Stadt am Tou­ris­mus ver­die­nen will, aber nicht Sor­ge dafür trägt, dass man einem mensch­li­chen Bedürf­nis nach­kom­men kann. Es ist schon frag­wür­dig, dass eine öffent­li­che Toi­let­te aus Kos­ten­grün­den abge­lehnt wird, aber ein neu­er Kreis­ver­kehr an der Wohldstraße/Dinklager Stra­ße im Rat mehr­heit­lich durch­ge­wun­ken wird. 

Es muss kei­ne Luxus­toi­let­te sein, aber ganz ohne geht es nicht.

Auf die Toi­let­te gehen zu wol­len ist ein grund­le­gen­des mensch­li­ches Bedürf­nis. Ein grund­sätz­li­ches Recht auf eine öffent­li­che Toi­let­te gibt es dage­gen nicht, statt­des­sen gibt es immer wie­der Wild­pin­k­ler. Die­se geben nicht nur ein schlech­tes Stadt­bild ab, sie gehen dabei auch ein finan­zi­el­les Risi­ko ein, denn das Ord­nungs­geld dafür beträgt bis zu 1.000 Euro.

Text / Fotos: Det­lef Bülow

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