SPD-Programm

Es geht voran!

Ja, wir haben ein Plan. 

Themen

  • Siche­re Hafen
  • Neue Mit­te
  • Ver­kehr
  • Tem­po 30
  • Öffent­li­che Toilette
  • Sanie­rungs­ge­biet
  • Bezahl­ba­rer Wohnraum
  • Street­wor­ker
  • Visio­nen
  • Mit­tel­zen­trum
  • Bil­dungs­stra­te­gie
  • Mehr Rad­we­ge
  • Tou­ris­mus
  • Bau­ge­nos­sen­schaft
  • Wirt­schafts­for­de­rung

Was sagen unsere ­­Kandidat­*innen dazu?

Unse­re Spit­zen­kan­di­da­ten sind im Wahl­kampf­mo­dus — Wir haben das Pro­gramm — Wir haben ein star­kes Team — Und wir wol­len die Kom­mu­nal­wahl rocken.…!

Wir wol­len Qua­ken­brück wei­ter­ent­wi­ckeln, aber umweltverträglich.
Bob Gid­dens
Stadt­rat, Samt­ge­mein­de & Land­kreis OS
Erst­ma­lig eine Frau als Spit­zen­kan­di­da­tin in Qua­ken­brück. Ich will zei­gen, dass wir es können.
Tül­ay Tsolak
Stadt­rat, Samt­ge­mein­de & Land­kreis OS
Wir haben viel vor in der Samt­ge­mein­de Art­land mit einem star­ken, aus­ge­gli­che­nen Team.
Gerd Beck­mann
Samt­ge­mein­de

F.A.Q.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Den Gemein­den muss das Recht gewähr­leistet sein, alle Angelegen­heiten der ört­li­chen Gemein­schaft im Rah­men der Geset­ze in eige­ner Ver­ant­wor­tung zu regeln (§ 28, Absatz 2 Grund­gesetz). Es gilt: was man vor Ort ent­schei­den kann, soll nicht von höhe­rer Ebe­ne ent­schie­den werden.

Vie­les ist daher kom­mu­na­le Angelegen­heit: das Was­ser aus dem Hahn, der Bus zur Schu­le, die Stra­ße, das Frei­bad, der Sport­platz, der Stadt­park, die Knöll­chen für Falsch­parkende und die Feu­er­wehr die Brän­de löscht.

Poli­tik fin­det statt, wenn Men­schen zusam­men Ent­scheidungen tref­fen. Und zu ent­schei­den gibt es reich­lich. Beson­ders, wenn das Geld knapp ist. Was ist wich­ti­ger – das Jugend­haus oder das Stadt­theater? Was ist drin­gen­der – der Rad­weg oder die neue Schwimm­halle? Was ist ver­nünf­ti­ger – die Straßenbahn­linie oder der Autobahnzubringer?

Eine Samt­ge­mein­de ist in Nie­der­sach­sen ein Gemeinde­verband, der bestimm­te öffent­li­che Auf­ga­ben anstel­le sei­ner Mitglieds­gemeinden aus­führt. Die Mitglieds­gemeinden blei­ben dabei selb­stän­di­ge Körper­schaften und füh­ren auch wei­ter­hin einen eige­nen Aufgaben­kreis selbst­verantwortlich durch.

In der Ver­wal­tung arbei­ten Mit­arbeiter der (Samt)gemeinde. Ihr/e Chef_in ist der oder die Bürger­meister_in. Da sich die Verwaltungs­angestellten im Gegen­satz zum Samt­gemeinderat oder der Samtgemeinde­rätin haupt­beruflich mit den Angelegen­heiten der Kom­mu­ne befasst, sind sie die Spezialist­_innen, die in ihren Arbeits­alltag am ehes­ten bemer­ken, wo kom­mu­na­ler Handlungs­bedarf besteht.

Die Ver­wal­tung erle­digt ihre lau­fen­den Verwaltungs­geschäfte, führt staat­li­che Auftrags­angelegenheiten durch, erar­bei­tet Beschluss­vorlagen für den Samt­gemeinderat und setzt die im Samt­gemeinderat getrof­fe­nen Beschlüs­se in der Pra­xis um. Und in ers­ter Linie ist die Ver­wal­tung Dienst­leister für die Einwohner­_innen. Sie bear­bei­tet Anträ­ge, zahlt Unter­stützungen aus, betreibt Kinder­gärten und Biblio­theken, repa­riert Stra­ßen, plant Bebau­un­gen oder löscht Brände.

Er ist das Haupt­organ der kom­mu­na­len Selbst­verwaltung und ent­schei­det über die Angelegen­heiten der Kom­mu­ne. Haupt­or­gan heißt prak­tisch: Der Samt­gemeinderat hat das letz­te Wort. Er wird von den Einwohner­_innen alle vier bis sechs Jah­re (je nach Bun­des­land) in direk­ter Wahl gewählt. Die gewähl­ten Samtgemeinde­ratsmitglieder arbei­ten immer ehren­amtlich, egal, wie groß die Kom­mu­ne ist. Sie erhal­ten eine Aufwands­entschädigung für ihre Tätig­keit. Wäh­len las­sen kann sich jede_r, der oder die auch wahl­berechtigt ist. Die meis­ten gehö­ren einer bestimm­ten Par­tei oder einer Wähler­_inneninitiative an, die sie bei der Wahl unter­stützen. Aber natür­lich gibt es auch partei­lose Samtgemeinderät_innen.

Nach dem Nie­der­säch­si­schen Kommunal­verfassungsgesetz ist es die Bezeich­nung für den Bürger­meister in Nieder­sächsischen Samtgemeinden.

Im Gegen­satz zu den Mitglieds­gemeinden der jewei­li­gen Samt­ge­mein­de, wo der jewei­li­ge Gemein­de­rat gem. § 105 Nieder­sächsisches Kommunal­verfassungsgesetz aus sei­ner Mit­te einen ehren­amtlichen Bürger­meister wählt, wird der Samtgemeinde­bürgermeister direkt von den Bür­gern gewählt und ist haupt­amt­lich tätig. In allen Kom­mu­nen, in denen im ers­ten Wahl­gang kein Bewer­ber mehr als 50 Pro­zent erhal­ten hat, gibt es zwei Wochen spä­ter – am 26. Sep­tem­ber 2021 – eine Stich­wahl zwi­schen den bei­den Bestplazierten.

Sei­ne Amts­zeit beträgt im Regel­fall 5 Jahre.

Der Samtgemeinde­bürgermeister ist neben dem Samt­gemeinderat und dem Samtgemeinde­ausschuss das drit­te Organ der Samt­gemeinde. Ihm obliegt die gesetz­li­che Ver­tre­tung der Samt­gemeinde in Rechts- und Verwaltungs­geschäften sowie in gericht­li­chen Ver­fah­ren. Er ist Lei­ter der Ver­wal­tung und Vor­ge­setz­ter des Personals.

Wahl­be­rech­tigt (so genann­tes akti­ves Wahl­recht) sind Deut­sche oder Staats­angehörige eines ande­ren Mit­glieds­staa­tes der Euro­päi­schen Uni­on, wenn sie am Wahl­tag 16 Jah­re alt sind und:

  • Seit min­des­tens drei Mona­ten im jewei­li­gen Wahl­ge­biet, in dem sie wäh­len wol­len, Ihren Wohn­sitz haben (z.B. in der Samt­ge­mein­de für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters),
  • Nicht auf­grund einer Gerichts­entscheidung vom Wahl­recht aus­ge­schlos­sen sind,
  • In ein Wähler­verzeichnis ein­ge­tra­gen sind oder einen Wahl­schein haben.

Das Wähler­verzeichnis wird von den Gemein­den bzw. Samt­gemeinden geführt.

Wir wollen unser Wahl­programm durchsetzen. Komm mit auf die Reise.

Wir haben viel Zeit inves­tiert, um ein moder­nes, inno­va­ti­ves, emo­tio­na­les Pro­gramm zu schrei­ben. Wir zei­gen Ideen, Wege, Vor­schlä­ge und Visio­nen für die nächs­ten fünf Jah­re in Qua­ken­brück, Art­land und im Landkreis.